Egal, ob Sie sich weiterqualifizieren möchten oder den Bereich des betrieblichen Datenschutzmanagement ganz
oder teilweise in unsere Hände legen möchten: wir helfen Ihnen, die gesetzlichen Bestimmungen auch in Ihrem Unternehmen umsetzen zu können.
Wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten - und dazu gehört bereits das speichern von Adressen auf dem PC -, ergeben sich für Sie zahlreiche Pflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz!
Neben der Auskunftspflicht an Dritte, der Datensicherungspflicht und der Verpflichtung der eigenen Mitarbeiter müssen Sie alle getroffenen Maßnahmen als auch die erhobenen und gespeicherten Datengruppen in einem Verfahrensverzeichnis dokumentieren.
Verstöße gegen den Datenschutz können empfindliche Geldbußen bis zu 300.000,- EUR nach sich ziehen.
Damit Sie sich entspannt zurücklehnen können und mehr Zeit für Ihre wesentliche Arbeit nutzen können, übernehmen wir gern die gesetzlich geforderten Aufgaben Ihres Datenschutzbeauftragten.
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Datenschutzbeauftragter?
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einen Beauftragten für den Datenschutz nicht, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig bestellt.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- EUR geahndet werden.
Nach § 11 Absatz 2 BDSG hat sich der Auftraggeber bei Datenverarbeitungen im Auftrag (zum Beispiel Outsourcing in den Bereichen Lohnabrechnung oder IT-Hostings) vor Beginn der Tätigkeit und danach regelmäßig von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen.
Datenschutz-Gütesiegel des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein
Durch das Datenschutz-Gütesiegel des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) wird bescheinigt, dass die Vereinbarkeit eines Produktes mit den Vorschriften über den Daten-schutz und die Datensicherheit in einem förmlichen Verfahren festgestellt wurde.
Um dieses Gütesiegel zu erhalten, muss ein zweistufiges Verfahren durchlaufen werden. In der ersten Stufe wählt der Hersteller oder Vertreiber eines Produktes einen oder mehrere Sachverständige aus, die das Produkt sowohl aus rechtlicher als auch technischer Sicht begutachten müssen.
Als anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte beim Unabhängigen Landeszentrum für den Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) für die beiden Bereiche "Recht" und "Technik" ist Unternehmensinhaber Andreas Ebbersmeyer in den Gütesiegel-verfahren nach dem Schleswig-Holsteinischen Landesrecht als Gutachter zugelassen.
Offene Datenschutzseminare bei der IHK Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein
Im zweiten Halbjahr 2012 führen wir in Kooperation mit der IHK Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein (WAK) am Standort Glinde bei Hamburg offene Datenschutzseminare der Reihe "Basiswissen für Datenschutzbeauftragte" durch.
Der Begriff IT-Compliance beschreibt die Einhaltung der gesetzlichen, vertraglichen und unternehmensinternen Regelungen im Bereich der IT-Infrastrukturen der einzelnen Unternehmen. Zu den Compliance-Anforderungen in der IT gehören hauptsächlich die Informationssicherheit, die Verfügbarkeit, der Datenschutz und die Datenaufbewahrung.