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WICHTIGE INFORMATION!

Wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten - und dazu gehört bereits das speichern von Adressen auf dem PC -, ergeben sich für Sie zahlreiche Pflichten nach dem Bundesdatenschutzgesetz!
Neben der Auskunftspflicht an Dritte, der Datensicherungspflicht und der Verpflichtung der eigenen Mitarbeiter müssen Sie alle getroffenen Maßnahmen als auch die erhobenen und gespeicherten Datengruppen in einem Verfahrensverzeichnis dokumentieren.

Verstöße gegen den Datenschutz können empfindliche Geldbußen bis zu 300.000,- EUR nach sich ziehen.

Damit Sie sich entspannt zurücklehnen können und mehr Zeit für Ihre wesentliche Arbeit nutzen können, übernehmen wir gern die gesetzlich geforderten Aufgaben Ihres Datenschutzbeauftragten.

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Datenschutzbeauftragter?

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einen Beauftragten für den Datenschutz nicht, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig bestellt.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000,- EUR geahndet werden.

Ihre Kontrollpflicht

Nach § 11 Absatz 2 BDSG hat sich der Auftraggeber bei Datenverarbeitungen im Auftrag (zum Beispiel Outsourcing in den Bereichen Lohnabrechnung oder IT-Hostings) vor Beginn der Tätigkeit und danach regelmäßig von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen.

Datenschutz-Gütesiegel des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein

Durch das Datenschutz-Gütesiegel des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) wird bescheinigt, dass die Vereinbarkeit eines Produktes mit den Vorschriften über den Daten-schutz und die Datensicherheit in einem förmlichen Verfahren festgestellt wurde.
Um dieses Gütesiegel zu erhalten, muss ein zweistufiges Verfahren durchlaufen werden. In der ersten Stufe wählt der Hersteller oder Vertreiber eines Produktes einen oder mehrere Sachverständige aus, die das Produkt sowohl aus rechtlicher als auch technischer Sicht begutachten müssen.

Als anerkannter Sachverständiger für IT-Produkte beim Unabhängigen Landeszentrum für den Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) für die beiden Bereiche "Recht" und "Technik" ist Unternehmensinhaber Andreas Ebbersmeyer in den Gütesiegel-verfahren nach dem Schleswig-Holsteinischen Landesrecht als Gutachter zugelassen.


Aktuelles

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik: De-Mail – eine Infrastruktur für sichere Kommunikation

Am 3. Mai 2011 ist das De-Mail-Gesetz in Kraft getreten. Interessierte Anbieter können damit beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Akkreditierung als De-Mail-Diensteanbieter ("De-Mail-Diensteanbieter") beantragen.

Wer eine Akkreditierung als Anbieter von De-Mail-Diensten erhalten möchte, muss nachweisen, dass bei Gestaltung und Betrieb jedes Dienstes die gesetzlich vorgeschriebenen datenschutzrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Der Diensteanbieter muss einen schriftlichen Antrag auf Erteilung des Zertifikats beim BfDI stellen und ein Gutachten einer qualifizierten Prüfstelle vorlegen.

Als Prüfstelle kommt eine sachverständige Stelle für Datenschutz in Betracht, die vom Bund oder von einem Land anerkannt oder öffentlich bestellt oder beliehen ist. Dies können z. B. Prüfstellen / Gutachter sein, die beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) als Sachverständiger anerkannt sind. ...



Offene Datenschutzseminare bei der IHK Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein

Im zweiten Halbjahr 2012 führen wir in Kooperation mit der IHK Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein (WAK) am Standort Glinde bei Hamburg offene Datenschutzseminare der Reihe "Basiswissen für Datenschutzbeauftragte" durch.


IT-Compliance durch BSI-Grundschutz

Der Begriff IT-Compliance beschreibt die Einhaltung der gesetzlichen, vertraglichen und unternehmensinternen Regelungen im Bereich der IT-Infrastrukturen der einzelnen Unternehmen. Zu den Compliance-Anforderungen in der IT gehören hauptsächlich die Informationssicherheit, die Verfügbarkeit, der Datenschutz und die Datenaufbewahrung.

Adressen der Landesbeauftragten für den Datenschutz

Deutschlandkarte Schleswig-Holstein Hamburg Bremen Bremen Niedersachen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Hessen Baden-Württemberg Bayern Thüringen Sachsen Sachsen-Anhalt Berlin Mecklenburg-Vorpommern Brandenburg Brandenburg

Zur Auswahl Ihres zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten klicken Sie auf Ihr Bundesland
SKYCOMP IT-Solutions, Ilenweg 58, D-21502 Geesthacht, Fon: +49 (0) 4152 8378553, E-Mail: info@ds-easy.de